Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Betriebe

Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Betriebe
© Yvonne Weis / Adobe Stock

Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft an. Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind seit dem 15.07.22 möglich. Grundsätzlich wird ein Teil der Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022 bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Bedingung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist, dass das Unternehmen einer Branche nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) oder nach dem EU-Krisenrahmen angehört und mindestens einen Drei-Prozent-Anteil der Energiekostenbeschaffung am Produktionswert aufweisen kann.

Einen Überblick über die Listen erhalten Sie im Merkblatt des Förderprogramms in den Anlagen A und B.

Der Antrag muss bis zum 31.08.2022 gestellt sein.

Die Grundförderung beträgt maximal 30 Prozent der gestiegenen Kosten bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro. Mehr erhalten Firmen, die zudem einen Betriebsverlust nachweisen. Noch einmal mehr erhalten besonders energieintensive Branchen, die auf der EU-Liste des Temporary Crisis Framework genannt sind.

Das Zuschussprogramm ergänzt die seit Ende April beziehungsweise Anfang Mai laufenden KfW-Kredite, Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme und die seit dem 17. Juni 2022 möglichen Margining-Absicherungen. Es hat ein Volumen von 5 Milliarden Euro.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, Anträge zu stellen, erhalten Sie auf der Internetseite des BAFA oder in der Pressemitteilung des BMWK.