AzubiCard für Auszubildende

AzubiCard für Auszubildende
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Die IHK Mittlerer Niederrhein startet im August 2021 mit dem Versand der Zugangsdaten der digitalen AzubiCard. Die AzubiCard wird durch die IHK nach Eintragung der Ausbildungsverhältnisse automatisch an den Auszubildenden verschickt. Damit verbunden ist ein direkter Zugriff auf Vergünstigungen, die jeder Auszubildende erhält, der bei der IHK Mittlerer Niederrhein ein gültiges und registriertes Ausbildungsverhältnis hat.

Die Azubis erwarten auf https://www.azubicard.de/mittlerer-niederrhein/ viele Highlights in der Region aus den Bereichen Freizeit, Kultur, Sport, Gastronomie und dem Einzelhandel. Es lohnt sich immer wieder einen Blick auf die Homepage https://www.azubicard.de/mittlerer-niederrhein/ zu werfen und sich über die aktuellen Angebote in der Region zu informieren.

 Aktivieren Sie die digitale AzubiCard!

Die Aktivierung der digitalen Azubi-Info-Center erfolgt zwei Schritten:

  1. Registrieren Sie sich unter "Jetzt registrieren!"  und vergeben Sie sich eigene Zugangsdaten.
  2. Melden Sie sich im Azubiportal an, aktivieren Ihren Account mit dem zugesendeten Aktivierungscode und nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten des Portals. 
    Hier gelangen Sie zum Portal. 

FAQs

 

 

Wann bekommen die Azubis die Zugangsdaten zur AzubiCard?

Die Zugangsdaten zur digitalen AzubiCard der IHK Mittlerer Niederrhein startet im Sommer 2021. Alle Azubis bekommen automatisch und kostenlos die Zugangsdaten zur Registrierung an die im Ausbildungsvertrag genannte Adresse gesendet. Wenn der Ausbildungsvertrag bei der IHK Mittlerer Niederrhein erfasst wurde, wird der Versand der Zugangsdaten für die AzubiCard automatisch angestoßen. Sollten Sie Ihre Ausbildung bereits zum Monatsanfang begonnen haben, werden die Zugangsdaten zur AzubiCard je nach Erfassungsdatum bei der IHK im Anschluss verschickt.

 

 

Wie funktioniert der QR Code bzw. die Gültigkeitsprüfung?‎

Die Gültigkeit einer AzubiCard kann online über zwei Wege geprüft werden:

  1. Einscannen des QR Codes, der sich in der digitalen AzubiCard befindet.
  2. Auswahl der IHK und Eingabe der Identnummer unter www.azubi.gfi.ihk.de

Die notwendigen Informationen befinden sich in der digitalen AzubiCard. In beiden Fällen wird die Identnummer des Azubis mit den tagesaktuellen Daten der IHK abgeglichen. Besteht zur Identnummer ein aktives Vertragsverhältnis zu einer Ausbildungsstätte, ist die AzubiCard gültig. Sofern der Vertragsbeginn des Azubis in der Zukunft liegt, weist die Ergebnisseite zusätzlich ein „gültig ab“ Datum aus. Das Ergebnis der Überprüfung wird auf der Ergebnisseite angezeigt, wobei personenbezogene Daten des Azubis maskiert werden. Zur eindeutigen Identifikation empfiehlt es sich, die Daten der AzubiCard mit denen eines Lichtbildausweises abzugleichen.

 

 

Wie lange ist die AzubiCard gültig?

Die AzubiCard ist gültig, solange sich der Azubi in einem bei der IHK eingetragenen Ausbildungsverhältnis befindet bzw. bis zum Bestehen der Abschlussprüfung. Bei Auflösung eines Ausbildungsvertrages verliert die AzubiCard ihre Gültigkeit. Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet auch die Gültigkeit der AzubiCard.

 

 

Wie und wo kann man die Vorteile nutzen?

Die Angebote stehen mit den jeweiligen Konditionen auf der Website www.azubicard.de. Es gibt auch überregionale Angebote d.h. die digitale AzubiCard kann auch bundesweit bei anderen teilnehmenden Unternehmen genutzt werden.

 

 

Warum habe ich keine Zugangsdaten zur AzubiCard erhalten?

  • Umschulungsverhältnisse sind vom Erhalt der AzubiCard ausgeschlossen.
  • Die IHK Mittlerer Niederrhein kann die AzubiCard nur an Auszubildende ausgeben, deren Verträge auch bei der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein erfasst werden. Ausbildungsverhältnisse, die nicht bei der IHK Mittlerer Niederrhein eingetragen sind, zum Beispiel Ausbildungsberufe, die der Handwerkskammer, Steuerberaterkammer, Ärztekammer oder anderen zuständigen Stellen zugehörig sind, werden nicht berücksichtigt.
  • Die Ausbildung wurde bereits mit Bestehen der Abschlussprüfung abgeschlossen - somit besteht kein aktives Ausbildungsverhältnis.
  • Der Verlängerungsantrag (z.B. aufgrund nicht bestandener Abschlussprüfung) wurde noch nicht eingereicht bzw. bearbeitet.
  • An externe Prüflinge wird keine AzubiCard ausgegeben.