Herausforderung: Lkw-Parken

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In den letzten Jahren hat die Belastung der bundesweiten Straßenverkehrsinfrastruktur immer weiter zugenommen. Aus dem Verkehrswachstum resultiert ein erhöhter Bedarf an Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen, um eine leistungsstarke Infrastruktur und eine reibungslose Mobilität erzielen und aufrechterhalten zu können. Neben den Verkehrswegen stellen auch Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen eine wichtige Funktion dar. Die Rastanlagen sowie Autohöfe bieten Lkw-Fahrern die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten.

Um die Lenkzeitbeschränkungen einhalten zu können und Strafen aufgrund von Lenkzeitüberschreitung zu vermeiden, sind die Fahrer darauf angewiesen, geeigneten Parkraum rechtzeitig vorzufinden. Die Fahrzeugführer müssen hierfür viel Suchzeit einplanen, da der verfügbare Lkw-Parkraum zu den Tagesrandzeiten stark ausgelastet ist. Zudem gestaltet sich die Suche nach Parkraum schwierig, da es entlang der Bundesautobahnen und in den Gewerbe- und Industrieparks an Informationen über freie und verfügbare Stellplätze mangelt. Die benötigte Zeit für die Parkplatzsuche kann da schnell mehr als eine Stunde betragen.

Der Bund stellt entlang seiner Autobahnen an über 1.920 bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen rund 51.600 Lkw-Parkmöglichkeiten bereit. Auch Autohöfe bieten Fahrern kostenpflichtige Möglichkeiten zur Verbringung der Ruhezeiten. 16 Autobahn-Rastanlagen und zwei Autohöfen mit insgesamt 598 Stellplätzen entfallen davon auf den Bezirk der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein. Insbesondere zu den Spitzenzeiten in den Abend- und Nachtstunden deckt das Angebot nicht die hohe Nachfrage nach Lkw-Parkständen entlang der Bundesautobahnen.

Die IHK sieht mit Blick auf die weitere Verkehrszunahme dringenden Handlungsbedarf. Dazu hat sie eine Studie beim Zentrum für Logistik und Verkehr der Universität Duisburg-Essen in Auftrag gegeben. Ziele waren eine quantitative und qualitative Bestandsanalyse des aktuellen Stellplatzangebots im IHK-Bezirk sowie die Ermittlung des zukünftigen Bedarfs und möglicher Lösungsansätze zur Bewältigung künftiger Anforderungen. Dabei stehen die Verlader und Empfänger von Gütern ebenso wie die kommunalen und überregionalen Verkehrsplaner in der Verantwortung, Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.